Genehmigungsverfahren nach Immissionsschutz- und Baurecht
Eine Genehmigung Ihres Vorhabens bildet eine wesentliche Grundlage für die weitere Entwicklung Ihres Betriebes.
Ist in einer vorausgegangenen Vorabschätzung das Vorhaben bzw. Anlagenkonzept optimiert worden, können die eigentlichen Planungen für das Genehmigungsverfahren starten.
Wir bieten Ihnen alle Leistungen, die für den erfolgreichen Verlauf Ihres Genehmigungsverfahrens unerlässlich sind:
- Erarbeitung des Genehmigungsantrages mit allen erforderlichen Unterlagen wie Immissionsgutachten und naturschutzfachliche Gutachten sowie ggf. einer Umweltverträglichkeitsstudie, einschl. Koordinierung der durch von Ihnen beauftragte Ausrüster und Architekten zu leistende Zuarbeiten.
- Begleitung durch das Genehmigungsverfahren bis zur Erteilung des Bescheides, einschl. Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde, Abwehr unverhältnismäßiger Forderungen, Durchführung von eventuell erforderlichen Erörterungsterminen (gegebenenfalls unter Hinzuziehung von Spezialisten und Fachanwälten) sowie fachkompetente Prüfung des Genehmigungsbescheides.
Darüber hinaus ist im Falle geringfügiger Änderungen einer immissionsschutzrechtlich bestandsgeschützten Anlage oft die Erstellung von Unterlagen für eine Anzeige gemäß § 15 BImSchG ausreichend.