Raumordnungsverfahren
Wird ein Raumordnungsverfahren erforderlich,
- leitet unser Büro die erforderlichen Abstimmungen mit der Raumordnungsbehörde ein
- unterstützt Sie bei der Bewertung von Standortalternativen
- erstellt alle für das Verfahren erforderlichen Unterlagen und
- begleitet das Verfahren bis zur Erarbeitung der landesplanerischen Beurteilung durch die Raumordnungsbehörde
Für den Standort Ihres Vorhabens ist die Verträglichkeit mit den in den vorliegenden Raumordnungsplänen verankerten Zielen und Grundsätzen zu prüfen. Bei Abweichung von den Zielen der Raumordnung ist die Möglichkeit eines Zielabweichungsverfahrens auszuschöpfen.